Demokratie

Demokratie (altgr. Δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“, von δῆμος dēmos ‚Staatsvolk‘ und -kratie: κρατία kratía ‚Herrschaft‘) bezeichnet Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen die Herrschaft von der Allgemeinheit ausgeübt wird. In Demokratien hat das Volk eine mitbestimmende Funktion und die Regierung geht durch Wahlen aus dem Volk hervor. Typische Merkmale einer Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte, und Achtung der Menschenrechte. Da die Herrschaft durch die Allgemeinheit ausgeübt wird, ist eine Form der Meinungsfreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich. Die Demokratie ist in den meisten demokratischen Ländern formell ein tragendes Verfassungsprinzip, so in Deutschland durch den (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung). Dies ist auch in vielen Staaten der Fall, deren demokratischer Charakter umstritten ist, wie beispielsweise im vorrevolutionären Libyen durch das Grüne Buch (dort: „Die Lösung des Demokratie-Problems“, 1975).Moderne Monarchien sind mit dem Demokratiebegriff in vielerlei Hinsicht vereinbar geworden – so haben sich Staatsformen wie die parlamentarische Monarchie herausgebildet, die entscheidende Elemente einer Demokratie in sich vereinen. Die meisten existierenden Demokratien sind außerdem Republiken. Der Begriff Demokratismus ist von Demokratie abgeleitet und bezeichnet üblicherweise eine weit verbreitete demokratische Gesinnung bzw. demokratische Ethik. Nun folgen einige Demokratietheorien:

Repräsentative Demokratie
In der Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie (auch indirekte Demokratie oder mittelbare Demokratie genannt) werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich. Da die Volksvertretung meist ein Parlament ist, nennt man das System häufig auch parlamentarische Demokratie. Davon zu unterscheiden ist das parlamentarische Regierungssystem. Als Parteiendemokratie bezeichnet man ein demokratisches System, in dem die politischen Parteien die entscheidende Rolle bei politischen Entscheidungen innehaben. Der Begriff kann sowohl wertneutral sein, als auch eine Kritik an einer zu starken Rolle der Parteien beinhalten (ähnlich wie Mediendemokratie eine zu starke Rolle der Medien kritisieren kann).

Streitbare Demokratie
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet. In ihr wird die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) geschützt und kann nicht auf legalem Weg oder Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Gegen verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Personenzusammenschlüsse (Parteien, Vereine und Organisationen) kann präventiv vorgegangen werden, bevor sie gegen die FDGO gerichtete Taten begehen.
Das politische Konzept der „Wehrhaften Demokratie“ legitimiert sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich ihrer Definition von Verfassungswidrigkeit. Gero Neugebauer zufolge beurteilt das Gericht Handlungen als verfassungswidrig, „die darauf zielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung aggressiv und planvoll funktionsunfähig machen [sic], um sie letztlich zu beseitigen“. Die Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hingegen ist allein nicht verfassungswidrig: „Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“
In einer seiner Entscheidungen im Jahre 1952 definierte das Bundesverfassungsgericht die grundlegenden Kriterien für „die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Danach stellt sie eine Ordnung dar, die „jegliche Willkürherrschaft“ ausschließt und „eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit“ bildet. Für diese Ordnung definiert das Gericht Mindeststandards. Dazu zählen „die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeitsrechte auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Regierungsverantwortung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Politische Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“.

Direkte Demokratie
Der Begriff direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie bzw. im wissenschaftlichen Diskurs sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet sowohl ein Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie hat somit zwei Bedeutungen:
a.) Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der die Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird.
b.) Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten indirekten Demokratie.
Gelegentlich werden auch weitere Formen der Bürgerbeteiligung, Informations- und Akteneinsichtsrechte als direkte Demokratie bezeichnet. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Fassen von konkreten Beschlüssen bezogen wird, sondern lediglich die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, spricht man eher von partizipatorischer Demokratie. In der Praxis sind Elemente der direkten Demokratie heute zumeist mit indirekter bzw. repräsentativer Demokratie verwoben. Derartige Mischformen aus repräsentativer und direkter Demokratie werden auch plebiszitäre Demokratien genannt. Die Basisdemokratie ist eine begrifflich nur als „diffuser Sammelbegriff“ definierte Form der direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten basisdemokratischen Konzepten im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst durch „unmittelbare Beteiligung“ getroffen werden, entweder durch Abstimmung oder direkte Aktion. Sofern es in manchen Konzepten Amtsträger gibt, sollen diese unter dem Vorbehalt der ständigen Abwahlmöglichkeit stehen.
Eine besondere Rolle haben die Landsgemeinden in der Schweiz. Die Landsgemeinde ist in der Schweiz eine der ältesten und einfachsten Formen der direkten Demokratie. Die wahl- und stimmberechtigten Bürger eines Kantons, eines Bezirks oder eines Kreises versammeln sich an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel, um ihre verfassungsmässigen Aufgaben zu erledigen. Die Landsgemeinde ähnelt anderen frühdemokratischen Beschlussforen, wie dem Thing oder der athenischen Volksversammlung. Die schweizerischen Landsgemeinden haben ihren Ursprung allerdings in den mittelalterlichen Korporationen. Vom Typus her sind auch die in den kleineren und mittleren Schweizer Gemeinden üblichen Gemeindeversammlungen örtliche «Landsgemeinden», werden aber, da örtlich und nicht regional wirksam, nie so bezeichnet. Momentan gibt es dafür nur noch zwei Kantone: Appenzell Innerrhoden & Glarus.

Halbdirekte Demokratie
Als halbdirekte Demokratie wird die Regierungsform bezeichnet, die sich zwischen der repräsentativen (indirekten) und der direkten Demokratie positioniert. In einer halbdirekten Demokratie wählt die stimmberechtigte Bevölkerung Volksvertreter (wie in einer repräsentativen Demokratie), kann aber zusätzlich durch Volksinitiativen und Referenden Gesetze und Verfassungsartikel ändern und aufheben (wie in einer direkten Demokratie). Diese Regierungsform wird in der Schweiz angewandt. Ein Vorteil dieser Form besteht darin, dass Minderheiten stärker am politischen Entscheidungsprozess partizipieren können als in einer repräsentativen Demokratie. Zentral sind dabei Verhandlungen sowie das Finden von Kompromissen.
Hierzu sollte man noch das Liquid Democracy hinzuzählen. Liquid Democracy ist eine Mischform von repräsentativer und direkter Demokratie. Das Modell kann auch als eine Weiterentwicklung des Konzepts der E-Demokratie interpretiert werden.

Konsensdemokratie / Verhandlungsdemokratie
Konsensdemokratie, teilweise auch als Verhandlungsdemokratie bezeichnet, bezeichnet eine Form der Demokratie, in der anstelle der Machtausübung durch die Mehrheit der Dialog und Konsens zwischen allen angestrebt wird. Ziel ist, für politische Entscheidungen einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen und auch Vertreter von Minderheitsmeinungen einzubinden. Das Gegenteil der Konsensdemokratie ist die Konkurrenzdemokratie.
Verhandlungsdemokratie ist der politikwissenschaftliche Oberbegriff für demokratische politische Systeme, in denen Konflikte über anstehende politische Entscheidungen durch das Aushandeln dominiert werden (siehe auch Konkordanzdemokratie, Proporzdemokratie, Konsensdemokratie, Politikverflechtung), nicht aber durch Wettbewerb politischer Parteien, wechselnde Regierung und hierarchisch-mehrheitliches Entscheiden. Verhandlungsdemokratien setzen somit ein großes Maß an Kooperation und Kompromissbereitschaft der politischen Eliten voraus, zumal sie häufig an einstimmige Entscheidungen, qualifizierte Mehrheiten oder Vetorechte gebunden sind. In der Realität findet man jedoch eher Mischformen, nie eine reine Verhandlungsdemokratie. Auch in Demokratien, in denen Entscheidungen in der Regel durch politische Mehrheiten gefunden werden, gewinnen Verhandlungslösungen als Folge von Durchdringung der Politik durch die Gesellschaft sowie immer stärkerer Ausdifferenzierung der Gesellschaft mehr an Bedeutung. Die Konsensfindung kommt häufig jedoch nicht über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinaus, sodass Blockaden und Reformstau die politische Steuerung gefährden. Arthur Benz zählt die USA und die Schweiz zu den Verhandlungsdemokratien, und Dieter Grimm stellt die Annahme auf, „dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland Züge einer Verhandlungsdemokratie angenommen hat“. Dieter Grimm kritisiert, dass die Verhandlungsdemokratie sich „von den Zielwerten der Verfassung entfernt“. „Die Regelungen, denen gerade die Gesetzgebung im Interesse von Partizipation, Deliberation, Transparenz und Kontrolle unterworfen wird, erfassen die Verhandlungsdemokratie nicht. An die Stelle allgemein eröffneter Partizipation tritt privilegierte Partizipation, Deliberation wird durch Negotiation ersetzt, Transparenz weicht Nichtöffentlichkeit, und statt Kontrolle wird auf Vertragstreue gesetzt.“ Grimms Lösungsvorschlag ist, die Verfassung auf die Verhandlungsdemokratie einzustellen, in dem die Verhandlungergebnisse veröffentlicht werden müssen. Dazu macht er konkrete Vorschläge, wie die Verfassung zu ändern wäre.
Hierzu gehören noch Konkurrenzdemokratie und die Konkordanzdemokratie. Die Konkurrenzdemokratie, teilweise auch als Mehrheitsdemokratie, Wettbewerbsdemokratie oder Alternanzdemokratie bezeichnet, beschreibt recht unterschiedliche politische Systeme innerhalb der Demokratie, die vorwiegend durch Parteienwettbewerb geprägt sind. Grundvoraussetzungen für Konkurrenzdemokratie sind Pluralismus und das Mehrheitsprinzip. Der Pluralismus gewährleistet eine möglichst breite und differenzierte Parteienbildung, so dass die unterschiedlichen Meinungen innerhalb des Volkes wiedergegeben sind. Diese Parteien stehen im gegenseitigen Wettbewerb, zum Beispiel um die Regierungsmacht. Der Begriff Mehrheitsdemokratie, der häufig mit Konkurrenzdemokratie gleichgesetzt wird, hebt die Entscheidungsfindung durch den Mehrheitsentscheid hervor. In Folge dieses Mehrheitsentscheides besteht die Regierung eines Staates mit Konkurrenzdemokratie aus einer Partei, welche die Mehrheit im Parlament besitzt oder einer Koalition von wenigen Parteien, die zusammen meistens knapp die Mehrheit stellen. Die Parteien, die nicht in die Regierung eingebunden sind, werden als parlamentarische Opposition bezeichnet. Diese Opposition überwacht die Tätigkeit der Regierung, äußert Kritik und bietet Alternativen an. Sie kann außerdem versuchen, die Regierung mit Hilfe von Misstrauensanträgen zu stürzen und die Macht zu übernehmen. Dabei ist die Opposition jedoch nicht in der Lage Regierung im Wartestand zu sein. Als Gegenmodell zur Konkurrenzdemokratie wird, hinsichtlich des Interaktionsstils der politischen Kräfte, die Konkordanzdemokratie bezeichnet. Gilt das Augenmerk stärker dem Weg der Entscheidungsfindung gilt die Konsensdemokratie als Gegenmodell zur Mehrheitsdemokratie.
Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie bezeichnet. Der Begriff Konkordanzdemokratie, der alltagssprachlich vor allem in der Schweiz Verwendung findet, wurde Ende der 1960er Jahre als sozialwissenschaftlicher Fachbegriff vor allem von Gerhard Lehmbruch im Deutschen und Arend Lijphart im Englischen („consociational democracy“) fruchtbar gemacht. Lijphart nennt sechs Elemente der Definition: grosse Mehrparteienregierungen, kulturelle Autonomie, Proportionalität der Behörden, Minderheitenschutz, gesellschaftliche Segmentierung und Elitekooperation. Er unterscheidet aufgrund von 10 Indikatoren zwischen unitarischer und föderaler Konsensbildung in Konkordanzdemokratien. Reinformen der Konkordanzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie gibt es nicht. In Europa gilt das politische System Luxemburgs als ausgeprägt konkordanzdemokratisch, die Schweiz, die Niederlande, Belgien sowie Österreich weisen oder wiesen konkordanzdemokratische Züge auf. Auch das politische System Deutschlands gilt als Mischform zwischen Konkordanz- und Konkurrenzdemokratie. Innerhalb Deutschlands gilt Nordrhein-Westfalen als Staat mit einer starken konkordanzdemokratischen Tradition.

Scheindemokratie
Der Begriff Scheindemokratie kennzeichnet als politisches Schlagwort Regierungsformen, die sich den Anschein einer Demokratie geben, bei denen tatsächlich jedoch Elemente der Diktatur oder der Oligarchie überwiegen. Die scheindemokratischen Aspekte sind beispielsweise Scheinwahlen für ein Parlament, das über keine wirklichen Einflussmöglichkeiten verfügt.

Partizipatorische Demokratie
Partizipatorische Demokratie oder partizipative Demokratie (von Partizipation ‚Teilhaben‘, ‚Teilnehmen‘ und Demokratie ‚Volksherrschaft‘) bezeichnet eine vornehmlich normative demokratietheoretische Strömung, die politische Mitwirkung möglichst vieler in möglichst vielen Bereichen fordert, sowie deren praktische Umsetzung. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche und zum Teil, insbesondere in feministischen Demokratietheorien, auch auf die Privatsphäre steht im Zentrum partizipatorischer Demokratietheorien. Die Legitimität einer Demokratie wird dementsprechend über die Beteiligung an und Einflussnahme auf Entscheidungen auf verschiedenen politischen Ebenen und in der Zivilgesellschaft gewährleistet. Partizipatorische Demokratietheorien enthalten also eine starke Betonung des politischen Inputs durch die Bürger.

Christdemokratie
Die Christdemokratie ist eine politische Strömung und im Parteienspektrum meist den bürgerlichen Parteien zuzurechnen. Je nach Land kann eine sich christlich-demokratische nennende Partei ein unterschiedliches Spektrum politischer Meinungen ansprechen. In der internationalen Gesamtschau geht das Spektrum von der linken Mitte bis zu eindeutig rechten Positionen; das heißt jedoch nicht, dass jede einzelne Partei dieses Spektrum vollständig abdeckt. Je nach Land oder Definition gehören zur Christdemokratie auch konservative oder fundamental-religiöse Richtungen. Sozialpolitisch ist die christliche Soziallehre eine wesentliche Position. Manche christdemokratische Parteien sind große Volksparteien der rechten Mitte und klassische Regierungsparteien. Andere Parteien sind klein und eventuell die Vertretung von sich als Minderheit verstehenden Teilen der Bevölkerung. Es gibt in Europa eine Tendenz, dass christdemokratische Volksparteien kleiner werden und ihren christlichen Charakter aufweichen. Im deutschsprachigen Raum verstehen sich unter anderem die CDU/CSU in Deutschland, die ÖVP in Österreich und die CVP in der Schweiz als christdemokratisch. Auf internationaler Ebene sind christdemokratische Parteien in der Christlich Demokratischen Internationalen zusammengeschlossen, in Europa in der Europäischen Volkspartei.

Sozialdemokratie
Sozialdemokratie ist die Bezeichnung für eine politische Bewegung und politische Ideologie, die sich selbst als Form eines reformistischen demokratischen Sozialismus betrachtet.[1] Die Sozialdemokratie setzt sich nach ihrem Selbstverständnis mit demokratischen und sozialistischen Mitteln für eine sozial gerechte Gesellschaft ein. Bis Anfang der 1960er Jahre gehörte die teilweise Verstaatlichung der Produktionsmittel zu den allgemein anerkannten Zielen der Sozialdemokratischen Bewegung – ein Ziel, das in Westdeutschland mit dem Godesberger Programm der SPD 1959 aufgegeben wurde. Soziale Demokratie wäre auch noch lesenswert.

Sozialistische Demokratie
Sozialistische Demokratie ist ein Terminus des Marxismus-Leninismus, der eine Herrschaftsform bezeichnet, in der die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei im Bündnis mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten die politische Macht ausübt.

Wirtschaftsdemokratie
Als Wirtschaftsdemokratie werden verschiedene historische und zeitgenössische Konzepte bezeichnet, welche die Mitbestimmung und Beteiligung der Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Prozessen und eine demokratisch legitimierte Globalsteuerung der Marktwirtschaft anstreben. Geprägt wurde der Begriff 1928 von Fritz Naphtali in einem im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes herausgegebenen Buch über die Zielsetzungen einer Demokratisierung der Wirtschaft. Dieser forderte in seiner Resolution 1928 in Hamburg die Demokratisierung der Wirtschaft und damit „die schrittweise Beseitigung der Herrschaft, die sich auf den Kapitalbesitz aufbaut, und die Umwandlung der leitenden Organe der kapitalistischen Interessen in solche der Allgemeinheit“ (ADGB, 1928, 436). Die verschiedenen Konzepte reichen von einem demokratisch reformierten Kapitalismus über die Synthese kapitalistischer und sozialistischer Ordnungsprinzipien bis hin zu sozialistisch-kollektivistischen Strukturen. Fritz Vilmar definiert Wirtschaftsdemokratie wie folgt:
„Wirtschaftsdemokratie ist der Inbegriff aller ökonomischen Strukturen und Verfahren, durch die an die Stelle autokratischer Entscheidungen demokratische treten, die durch die Partizipation der ökonomisch Betroffenen und/oder des demokratischen Staates legitimiert sind.“

Radikaldemokratie
Der Begriff Radikaldemokratie (von lat. radix = die Wurzel betreffend und Demokratie) bezeichnet Demokratiemodelle, die als Basis ausschließlich die Volkssouveränität anerkennen und sowohl naturrechtliche Setzungen wie Einflüsse Dritter durch wirtschaftliche Macht bzw. eigenmächtig handelnde Institutionen ablehnen. Die genaue Form der politischen Strukturen unterscheidet sich je nach radikaldemokratischem Modell stark: Das Spektrum reicht von der „Herrschaft der Gesetze und nicht mehr der Personen” über direkt- und rätedemokratische Ansätze bis zu einer Abschaffung aller „Institutionen, die nicht demokratisierbar sind“

Föderalismus
Unter Föderalismus (von lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationen angewandt. Als föderalistischer Staat (in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt) wird demzufolge ein Staat bezeichnet, der nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut ist und somit aus Gliedstaaten besteht, die bestimmte eigene (beschränkte), mithin staatsrechtliche Kompetenzen besitzen, welche nicht vom Gesamtstaat abgeleitet werden. Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.