Roland Wark (zweiter Vorsitzender (ehem. Schatzmeister) im Landesvorstand Saarland) bei seiner Bewerbung zum Bundesvorstand: „Jeder Arbeitslose muss, sofern eine schnelle Vermittlung nicht möglich ist, für gemeinnützige/kommunale Arbeiten zur Verfügung stehen.“ Seine Forderung verstößt gegen unser Grundgesetz Artikel 12.
Öffentliche Kontaktinformation:
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Quelle:
Eigene Angabe bei Bewerbung zum Bundesvorstand. Seite mittlerweile gelöscht!
http://www.publikative.org/2013/04/08/afd-hier-spricht-das-volk/
http://www.afd-saar.org/vorstand/